Die Kaffeesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Fiskus: Sie spült jährlich etwa eine Milliarde Euro in die öffentlichen Kassen. Wer Kaffee für den Eigenverbrauch im Einzelhandel kauft, muss sich jedoch keine Sorgen machen, zum Steuerhinterzieher zu werden. Auch wer den Kaffee zum Selbstkonsum im Internet bestellt, ist steuertechnisch auf der sicheren Seite. Denn Anbauer, Verarbeiter, Verkäufer und Versandhandel sind dafür verantwortlich, die Steuer bei einer Lieferung an private Endverbraucher an das Finanzamt zu entrichten.
Abgabe ohne Geringfügigkeitsgrenze
Die Kaffeesteuer in Deutschland beträgt zurzeit 2,19 Euro pro Kilogramm (EUR/kg) für Röstkaffee und 4,78 EUR/kg für löslichen Kaffee. Handelt es sich um Mischungen aus beiden Formen, richtet sich der Steuersatz nach dem jeweiligen Anteil. In den Jahren 2007 bis 2013 nahm der deutsche Staat über den Kaffee jährlich rund eine Milliarde Euro ein.
Die herrschende Regelung, dass der Versandhandel für die korrekte Abführung der Steuer verantwortlich ist, gilt übrigens erst seit dem Jahr 2010. Da es bei der Kaffeesteuer keine Geringfügigkeitsgrenze gibt, gilt diese Abgabe auch bei kleinen Mengen vom ersten Gramm an. Das führte vor 2010 tatsächlich dazu, dass der Zoll gegen Kleinkonsumenten vorging, die über den Versandhandel aus den Staaten der Europäischen Union (EU) Kaffee bezogen. 2007/08 führte das zu Steuernachzahlungen in Höhe von 25.000 Euro.Der Bundesrechnungshof kritisierte 2009, dass dafür Personalkosten von 800.000 Euro beim Zoll anfielen.
Für den durchschnittlichen Konsumenten im Lebensalltag ist der Hinweis wichtig, dass die Kaffee-Einfuhr zum persönlichen Gebrauch aus EU-Staaten steuerfrei ist. Der Zoll akzeptiert für bis zu zehn Kilogramm pro Kopf die Erklärung “persönlicher Verbrauch”. Diese Regelung gilt auch für die Kaffee-Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten – allerdings mit anderen Berechnungsgrundlagen. Die Einfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch akzeptiert der Zoll beim See- und Flugverkehr zum Beispiel bis zu einer Grenze von 430 Euro pro Erwachsenen.
Zwischen Zöllen und Präferenzabkommen
Für die Einfuhr von Kaffee in die EU-Länder gelten Zölle – eine Ausnahme bildet der nicht entkoffeinierte Rohkaffee. Dieser bleibt aus allen Ursprungsländern zollfrei. Ansonsten gelten folgende Sätze: Für entkoffeinierten Rohkaffee 8,3 Prozent; für koffeinhaltigen Röstkaffee 7,5 Prozent; für entkoffeinierten Röstkaffee 9,0 Prozent. Ebenfalls 9,0 Prozent Zoll gelten für Auszüge, Konzentrate oder Essenzen aus Kaffee.
Ausnahmen von diesen Zollsätzen bilden Präferenzabkommen mit den Herkunftsländern. Dann fallen die Kaffeezölle entweder ganz weg oder liegen wesentlich niedriger. Das aktuelle Schema der Zollpräferenzen gilt seit Anfang 2014 und ist mit seinen tagesaktuellen Informationen auf der TARIC-Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar. Wer sich aus Interesse über die wichtigen Spielregeln des Weltmarktes einmal informieren möchte, findet Auskünfte in deutscher Sprache unter http://ec.europa.eu/.
Fußnoten rund um die Kaffeesteuer
Deutschland gehört zu den wenigen europäischen Staaten, in denen eine Kaffeesteuer gilt. Das führt auch in der Gegenwart noch zu einigen Tendenzen, die zum Schmunzeln reizen. Folgt man zum Beispiel den reinen Mengenangaben, trinken die Menschen im Großherzogtum Luxemburg von allen Europäern am meisten von dem heißen, schwarzen Genuss: 25,6 Kilogramm Rohkaffee pro Jahr.
Das ist kaum zu glauben, sind doch auch die Deutschen große Kaffeeliebhaber, ganz zu schweigen von den Finnen. Die Erklärung für den Kaffee-Europameister Luxemburg führt zu einem Satz, den man dem früheren britischen Premierminister Winston Churchill zuschreibt: Glaube nur Statistiken, die du selbst gefälscht hast. Da es in Luxemburg keine Kaffeesteuer gibt, decken sich die deutschen Nachbarn gern dort damit ein, denn er ist im Großherzogtum preiswerter. Selbst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt es Oasen, in denen die Kaffeesteuer nicht erhoben wird. Auf der Nordseeinsel Helgoland und in der Gemeinde Büsingen. Letztere ist komplett vom Hoheitsgebiet der Schweiz umschlossen, gehört aber zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Diese Sonderstellung macht die Kommune zur kaffeesteuerfreien Zone.
Verbrauchssteuer mit historischen Wurzeln
Die Geschichte der Kaffeesteuer in Deutschland beginnt im 17. Jahrhundert, damals stieg der Kaffeekonsum stark an und der Staat nutzte dies als Einnahmequelle. Kaffee unterlag dem Einfuhrzoll und dies blieb lange die gängige Form der Abgabe. Die Steuer erfuhr weiterhin in verschiedenen historischen Epochen immer wieder Änderungen.
Im Bereich des Deutschen Zollvereins sank sie in den 1850er Jahren stark, seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 gingen die Zolleinnahmen auf Kaffee an die Reichsregierung. Ab 1909 stiegen sie im Rahmen der Finanzreform stark an. Nach dem Zweiten Weltkrieg scheiterte eine Neufestsetzung der Kaffeezollsätze im Zuge der Währungsreform. Seit Sommer 1948 ist die Kaffeesteuer in Deutschland eine Verbrauchssteuer, die zunächst nur in den von Briten- und US-Amerikanern verwalteten Gebieten der späteren Bundesrepublik galt. Im Grundgesetz von 1949 wurde vereinbart, dass diese Steuereinnahmen der dann gesamten BRD einschließlich der von Franzosen verwalteten Gebiete an die Bundesregierung gingen.
Danach gab es noch geschichtliche Besonderheiten, die nur aus der damaligen Situation der ersten Wiederaufbaujahre zu verstehen sind. So betrug die Kaffeesteuer bis 1953 zehn D-Mark pro Kilogramm (DM/kg) und begünstigte den Kaffeeschmuggel an den Westgrenzen Deutschlands, zum Beispiel an der Aachener Kaffeefront. Dieses Kapitel endete mit der Reduzierung der Kaffeesteuer auf nur noch drei bis vier DM/kg. Da mit dem Wirtschaftswunder der Kaffeeverbrauch stark anstieg, lagen die Einnahmen aus dieser Abgabe schon 1954 höher als vor 1953.
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Das letzte Kapitel in der Geschichte der Kaffeesteuer endete erst 2013. Da lehnte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Lobby-Kampagne gegen diese Abgabe ab, betrieben vornehmlich von dem Kaffeeröster Darboven. In Europa gibt es die Kaffeesteuer heute außer in Deutschland nur noch in Belgien, Litauen, Dänemark, Norwegen und der Schweiz.
Zusammenfassung: die Kaffeesteuer in Kürze
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- Der deutsche Staat erheb 2,19 € pro Kilogramm für Röstkaffee und 4,78 € pro Kg löslichen Kaffee – so erhält der Fiskus 1 Mrd. € jährlich nur durch die Kaffeesteuer
- Die einzigen deutschen kaffeesteuerfreien Oasen stellen Helgoland und Büsingen dar
- Bis zu 10 kg Kaffee lassen sich steuerfrei zum „persönlichen Gebrauch“ zollfrei aus (Nicht)- EU-Staaten einführen
- Die Geschichte der Kaffeesteuer begann im 17. Jahrhundert und erfährt seitdem immer neue Umbrüche
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