Bedingungen zu Gutscheinen des roastmarket Flagshipstores | roastmarket
Bedingungen zu Gutscheinen des roastmarket Flagshipstores
(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Gutscheine, welche im physischen roastmarket Flagshipstore, Stephanstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, (nachfolgend „Flagshipstore“) erworben wurden.
(2) Der Gutschein kann in unserem Flagshipstore durch Abgabe des Gutscheins und Einscannen des darauf angegebenen Barcodes eingelöst werden.
(3) Der Gutschein kann auf das gesamte Warensortiment im Flagshipstore angewendet werden. Der Gutschein ist mit einem Rabattcode und maximal 4 anderen Geschenkgutscheinen kombinierbar.
(4) Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bezahlvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung des Gutscheins oder eine anderweitige Verrechnung des Wertguthabens ist nicht möglich.
(5) Der Gutschein ist für die Dauer von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Für diese Dauer kann der Gutschein im Flagshipstore eingelöst werden, bis das auf ihm enthaltene Wertguthaben aufgebraucht ist. Ein etwaiges Restguthaben wird nicht ausgezahlt.
(6) Der Gutschein kann auch auf Waren angewendet werden, die dessen Wertguthaben übersteigen. Der Differenzbetrag zwischen dem höheren Kaufpreis und dem Wertguthaben des Gutscheins ist mit den im Flagshipstore verfügbaren Bezahlmöglichkeiten zu begleichen.
(7) Das Wertguthaben des Gutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch auf anderweitige Weise erstattet. Auch eine Verzinsung des Wertguthabens ist ausgeschlossen.
(8) Das aktuelle Wertguthaben des Gutscheins kann an der Kasse des Flagshipstores erfragt werden.
(9) Der Gutschein ist übertragbar. Die Roast Market GmbH kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber des Gutscheins leisten. Dies gilt nicht, bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der fehlenden Vertretungsberechtigung oder Geschäftsunfähigkeit des entsprechenden Gutscheininhabers.